Generationengerechtigkeit: CDU fragt Abschreibungszeiträume an
Die Generationengerechtigkeit staatlichen Handelns gewinnt immer mehr an Bedeutung. Auch hier vor Ort können und müssen wir unseren Beitrag dazu leisten. Gerade bei großen Investitionsmaßnahmen ist es besonders wichtig, den Aufwand gerecht auf die Generationen zu verteilen, damit die entstehenden Kosten entsprechend dem gezogenen Nutzen getragen werden: Das Instrument hierfür ist die Abschreibung über zum Teil mehrere Generationen. Die möglichen Gefahren sind sowohl zu lang, aber auch zu kurz gewählte Abschreibungszeiträume. Übersteigt der Abschreibungszeitraum die tatsächliche Nutzungsdauer, tragen letztlich die nachkommenden Generationen einen im Verhältnis zum Nutzen zu hohen Anteil der Kosten. Ein zu kurz gewählter Zeitraum würde hingegen jetzige Generationen übermäßig belasten, während auch nachfolgende Generationen noch einen Nutzen ziehen, jedoch kaum Kosten tragen müssen.
Im Sinne des Vorsichtigkeitsprinzips sollten wir Abschreibungszeiträume im Zweifel jedoch immer eher kürzer, als zu lang wählen, um die Risiken unserer Haushaltspläne möglichst zu minimieren. Zur Bewertung der Risikolage fragen wir daher an:
- Über welche Zeiträume sollen die noch in der Sanierung befindliche Dreifachturnhalle, die neue Zweifachturnhalle, die noch zu bauende Rettungswache sowie das noch zu sanierende Hallenbad künftig abgeschrieben werden?
- Wie schätzt die Verwaltung die tatsächlichen Nutzungsdauern der vorgenannten Gebäude aus baufachlicher Sicht, insbesondere unter Einbeziehung sich ständig wandelnder Vorgaben in Bezug auf Arbeitssicherheit etc. (bspw. bei der Rettungswache) ein?
- In welchem Umfang und aus welchen Gründen musste in den vergangenen fünf Jahren von Sonderabschreibungen Gebrauch gemacht werden?
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