Straßenausbaubeiträge abgeschafft: Land erstattet Stadt Selm mehr als 597.000 Euro

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer in NRW müssen seit 2022 keine Straßenausbaubeiträge mehr zahlen. Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet den Kommunen die Kosten seitdem vollständig, sodass die Abschaffung der Beiträge keine finanziellen Lücken hinterlässt. Auch die Bürgerinnen und Bürger in Selm profitieren davon. Bisher sind 597.859,57 Euro nach Selm geflossen.

 

Der örtliche CDU-Fraktionsvorsitzende Jan-Niklas Möller betont die spürbare Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger: „Niemand hier muss mehr tausende Euro zahlen, nur weil vor der eigenen Haustür gebaut wird“, sagt er. Damit hat die Landesregierung nach Jahrzehnten einen klaren Schlussstrich unter eine oft als ungerecht empfundene Praxis gezogen.

 

Für die Kommunen vor Ort eröffnen sich dadurch neue Möglichkeiten. Nils Hillner, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Vorsitzender des Ausschusses für Stadtentwicklung, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz erläutert weiter: „Wir können unsere Straßen sicherer, moderner und lebenswerter gestalten – mit besseren Gehwegen, mehr Grünflächen und zeitgemäßer Beleuchtung – ohne die Anlieger zusätzlich zu belasten.“ Die volle Erstattung durch das Land garantiere, dass den Städten und Gemeinden keine finanziellen Nachteile entstehen, ergänzt er. „Das schafft Planungssicherheit und stärkt die kommunale Eigenständigkeit.“

 

Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge ist der letzte Schritt einer seit 2020 laufenden Reform des Kommunalabgabengesetzes. Zunächst hatte das Land die Hälfte der Beiträge übernommen, 2022 folgte die vollständige Übernahme, auch rückwirkend für diejenigen, die zuvor noch zahlen mussten. Seit 2024 ist die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzlich verboten – die Kommunen erhalten die Gelder vollständig vom Land.

 

Seit Beginn des Programms sind rund 3.200 Erstattungsanträge bei der Landeskasse eingegangen, insgesamt wurden bereits 213 Millionen Euro an 225 Städte und Gemeinden ausgezahlt. Die Reform entlastet die Eigentümerinnen und Eigentümer spürbar und gibt den Kommunen vor Ort Planungssicherheit für zukunftsfähige Infrastrukturprojekte.

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