Straßenausbaubeiträge Nordrhein-Westfalen: Förderung kommt über die Doppelspur
Zum 1. Januar 2020 hat die Nordrhein-Westfalen-Koalition das bis dato 51 Jahre alte Kommunalabgabengesetz in entscheidender Art und Weise zur Entlastung von Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit Straßenausbaubeiträgen geändert: „Neben einer frühzeitigen und verbindlichen Informationspflicht der Städte und Gemeinden über geplante Straßenausbaumaßnahmen oder Straßenunterhaltungsmaßnahmen gegenüber der jeweiligen Anwohnerschaft wurde ein voraussetzungsloser Ratenzahlungsanspruch, eine deutliche Absenkung des Zinssatzes im Falle von Stundungen, Härtefallregelungen sowie Regelungen für Entlastungen bei bestimmten Grundstücken geschaffen“, so Ina Scharrenbach.